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„Bleibt niemanden etwas schuldig, außer der gegenseitigen Liebe!“

Auslegung der Lesungen des 23, Sonntags im Jahreskreis im Rahmen der Wort-Gottes-Feier in Heilig Kreuz, Villingen-Schwenningen: Ezechiel 33,7-9; Römer 13,8-10; Matthäus 18,15-20

Liebe Schwestern und Brüder, Bleibt niemanden etwas schuldig, außer der gegenseitigen Liebe! So hörten wir soeben den Apostel Paulus im Römerbrief.

Zur gegenseitigen Liebe gehört auch, meinen Bruder oder meine Schwester im Glauben nicht zu verurteilen, wenn er oder sie gegen mich sündigt. Anstatt mit anderen darüber zu reden, sollen wir auf ihn oder auf sie zugehen und auf die Sünde hinweisen. 

So sagt es uns Jesus im heutigen Evangelium: Geh, und weise ihn oder sie unter vier Augen zurecht! Nur wenn er oder sie uneinsichtig ist, dann können Zeugen dazukommen. Uneinsichtigkeit konnte früher auch zum Ausschluss aus der Gemeinde führen.

Es geht dabei um Mit-Verantwortung für das Heil meines Nächsten, bzw. eines Gemeindemitglieds, weil wir als Christen Glieder des einen Leibes unseres HERRN sind.

Bereits der Prophet Ezechiel wurde vom Herrn für das Heil des Schuldigen verantwortlich gemacht, falls er diesen nicht vor dem falschen Weg warnte.

Was nicht im heutigen Evangeliums-Text steht, aber ab Vers 21 im gleichen Kapitel folgt, ist die Vergebung. Dort heißt es: „Da trat Petrus hinzu und sprach zu ihm: „Herr, wenn mein Bruder sich gegen mich verfehlt, wie oft soll ich ihm vergeben? Bis zu siebenmal? Jesus antwortete ihm: „Ich sage dir, nicht bis siebenmal, sondern bis zu siebenundsiebzigmal.“ – Das heißt also: Immer!

Da heutige Evangelium schließt mit der uns vertrauten Verheißung Jesu: Was auch immer zwei von euch auf Erden einmütig erbitten, werden sie von meinem himmlischen Vater erhalten. Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.

Bleiben wir also einmütig im Gebet verbunden!

Gelobt sei Jesus Christus! Amen.


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